Das Hotel Heidegrund bietet für jede Veranstaltung den passenden Rahmen. Ob geschäftlich oder privat – wir garantieren ein rundum gelungenes, erfolgreiches Ereignis von höchster Qualität. Für erfolgreiches und professionelles Arbeiten stehen Ihnen im Hotel Heidegrund 12 Tagungsräume von 31m² bis 305m² zur Verfügung. Nutzen Sie die Räumlichkeiten mit Platz für bis zu 400 Personen für stilvolle Empfänge, Besprechungen und Konferenzen, romantische Hochzeiten oder für Ihre außergewöhnliche private Feier. Unser Team steht Ihnen dabei gerne von der individuellen Planung bis zur Durchführung als verlässlicher Partner zur Seite.
TAGEN & FEIERN
Die ideale Adresse für Ihre VeranstaltungAktueller Hinweis zu Covid-19
Niedersachsen I Landkreis CloppenburgEinen Überblick über unsere Maßnahmen finden Sie in unserem Hygienekonzept.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Bitte informieren Sie und Ihre Gäste sich bei Ihrer Heimatgemeinde über eventuelle Einreise- und Rückreisebestimmungen.
Gemäß der Niedersächsischen Verordnung sind folgende Inhalte relevant
- §1 Abstandsgebot und Zusammenkünfte
- §6 Berufsausübung: keine Begrenzung
- §24 Kultur und Freizeit
Weitere Informationen entnehmen Sie den Seiten vom Landkreis Cloppenburg und vom Land Niedersachsen.
PRIVATE ZUSAMMENKÜNFTE
2021 – bis auf Weiteres verboten
- Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstands von 1,5 m
- Bestuhlung an Tischen mit maximal 10 Personen
- Bei privaten Anlässen beträgt die zulässige Personenanzahl maximal 50 Personen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel
- Eine vollständige Auflistung der Kontaktdaten der Gäste muss am Veranstaltungstag dem Veranstaltungsort/ Veranstalter vorliegen
Private Anlässe sind
Hochzeitsfeiern, standesamtliche Trauungen sowie entsprechende Jubiläen, Feiern aus Anlass einer Taufe, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistische Jugendfeiern, Bat Mizwa, Bar Mizwa und ähnliche Feiern sowie Beerdigungen nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie beim letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle.
GESCHÄFTLICHE ZUSAMMENKÜNFTE
- Einhaltung es gesetzlichen Mindestabstands von 1,5 m
- Der Mindestabstand gibt die maximal zulässige Personenanzahl für diesen Raum vor
- Berufliche Zusammenkünfte finden im Sitzen statt
- Eine vollständige Auflistung der Kontaktdaten der Gäste muss am Veranstaltungstag dem Veranstaltungsort/ Veranstalter vorliegen